Die Landesbauordnungen regeln, welche Bauvorhaben einer behördlichen Bau- Genehmigung bedürfen und welche eben nicht. Für diese genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erstelle ich im Auftragsfall gern die erforderlichen Bauvorlagen, die Sie zur Einreichnung bei der Baugenehmigungsbehörde benötigen. Ich besitze eine bundesweit gültige Bauvorlagebereichtigung.
Erfahrungen in der Arbeit mit Bauaufsichtsbehörden in verschiedenen Bundesländern dürfen Sie bei mir gern voraussetzen. Ich arbeitete in Brandenburg, Berlin, Thüringen, Bayern, Baden- Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern und natürlich im Heimatbundesland Sachsen.
So Sie es wünschen, übernehme ich zu von mir geplanten Objekten auch die Erstellung erforderlicher Ausführungsplanungen und die Bauleitung/ Bauüberwachung im Sinne der Landesbauordnung.
************************************************************************************************************************Vor Erwerb eines Bauplatzes oder Einreichung eines Bauantrages ist es manchmal sinnvoll, bestimmte Fragen zu einem Bauvorhaben mit einer in der Regel kostengünstigen und weniger aufwendigen Bauvoranfrage verbindlich durch die Bauaufsichtsbehörde beantworten zu lassen. Hierfür ist in aller Regel auch das Tätigwerden eines Bauvorlageberechtigten anzuraten.
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Wähle einen Beruf, den du liebst, und du brauchst niemals in deinem Leben zu arbeiten. Konfuzius
2020- 4. Bauabschnitt/ Sanierung Kassen- und Eingangsbereich, Seitenfoyer Obergeschoss und Zugang Kronenboden.